Das Landgericht Freiburg (2 KLs 270 Js 21058/12 AK 24/14) hat einen Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt in sechs Fällen, davon in einem Fall in drei tateinheitlichen Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
Der Angeklagte war seit 1993 bei der Staatsanwaltschaft F. als auf Lebenszeit verbeamteter Staatsanwalt tätig.
Zusammengefasst räumte der Angeklagte in der Hauptverhandlung ein, er habe in den gegenständlichen Strafverfahren jeweils Verfügungen getroffen, die zum Austrag der jeweiligen Verfahren aus dem staatsanwaltschaftlichen Register führten, jedoch die Verfahren nicht sachgerecht abschlossen, und habe die jeweiligen Verfahren anschließend nicht mehr zum ordnungsgemäßen [...]