Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
09.05.2019

Über­rasch­ungs­mo­ment beim sex­uellen Über­griff

Strafverteidiger:

Nach § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB wird mit Frei­heits­strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt und dabei einen Überraschungsmoment ausnutzt.

Mit seiner Entscheidung vom 13.02.2019 (2 StR 301/18) hat der BGH die vom Landgericht Wiesbaden ausgesprochene tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs entfallen lassen und zum Begriff des Überraschungsmomentes folgenden Leitsatz aufgestellt:

Ein Täter nutzt ein Überraschungsmoment im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB aus, wenn er die äußeren Umstände erkennt, aus denen sich ergibt, dass sich das Opfer keines sexuellen Angriffs auf seinen Körper versieht. Ferner muss er dieses [...]