Vollstreckungsankündigungen nicht ignorieren
Fehlgeschlagene Abmeldungen bei der GEZ
(Gebühreneinzugszentrale) wegen falscher Abmeldegründe oder nicht eingegangene Briefe können zu Vollstreckungen führen, wenn Mahnungen der GEZ und Gebührenbescheide ignoriert werden. "Auf
Vollstreckungsankündigungen der Städte und Gemeinden müssen Verbraucher reagieren", darauf weist Kathrin Körber von der Rundfunkgebührenberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.
Die Beratungspraxis zeigt: Menschen, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, teilen der GEZ lediglich den Umzug mit. Viele denken, mit dem rechtzeitigen Kündigungsschreiben an die GEZ sei alles erledigt. Auf Zahlungsaufforderungen und Gebührenbescheide reagieren sie dann nicht mehr, auch Vollstreckungsbescheide von Behörden werden ignoriert.
Die bloße Mitteilung eines Um- bzw. Zusammenzuges reicht als Abmeldegrund nicht aus", erklärt Rechtsexpertin Körber. Der Verbraucher muss einen nachvollziehbaren und plausiblen Grund angeben, damit die GEZ auf Anhieb erkennen kann, was konkret mit den bisher angemeldeten Geräten geschehen ist. Mögliche Gründe können sein:
- alle gebührenpflichtigen Geräte werden nunmehr gemeinsam genutzt, der Fernseher wurde auf den Partner übertragen,
- die Geräte sind verkauft bzw. verschenkt worden oder
- unwiederbringlich defekt und wurden entsorgt.
Damit Abmeldeschreiben auch bei der GEZ ankommen, rät die Verbraucherzentrale, die Abmeldungen unbedingt per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Der Rückschein weist regelmäßig den Eingang des Schreibens nach. Ärger über angeblich nicht eingegangene Abmeldungen kann so vermieden werden.
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ128336729018120/link781571A.html