Drückerkolonnen wieder unterwegs
Im Raum Neuruppin sind seit Tagen wieder Drücker unterwegs, welche vor allem älteren Verbrauchern Verträge zu "Entertain" der Telekom an der Haustür andrehen wollen.
Überraschend stehen Werber, so genannte Drücker, vor der Haustür und behaupten, im Auftrag der Deutschen Telekom dem Kunden das Programm
"Entertain" deshalb anbieten zu wollen, weil dieses besser sei, als das gegenwärtig von RFT Kabel Nord angebotene Programm.
Da dem Kunden keine Vergleichsprospekte vorliegen, kann er weder das Programm mit anderen vergleichen, noch deren Preise.
Die Werber bringen sogar eine vorgefertigte Kündigung an RFT Kabel Nord mit, in welche der Verbraucher nur noch seine Adresse einsetzen und das Dokument unterschreiben muss.
Unserer Kenntnis nach wird dem Bürger weder eine Kopie der Kündigung, noch eine Kopie des Vertrages zu "Entertain", und erst recht keine
Widerrufsbelehrung überreicht, obwohl er darauf einen Rechtsanspruch hat.
Vergeblich sucht der Verbraucher nach einem Ansprechpartner bzw. einer Adresse, an welche er gegebenenfalls seinen Widerruf versenden könnte.
Bei einem Haustürgeschäft muss dem Verbraucher jedoch gemäß § 312 i.V.m § 355 und § 360 eine Widerrufsbelehrung erteilt werden, woraus
hervorgeht, dass er den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen kann.
Auch wenn der Telekommunikationsmarkt hart umkämpft ist und immer mal wieder Werber unterschiedlichster Anbieter an der Haustür klingeln, kann dieses Verhalten in keiner Weise gut geheißen werden. Die Werber nutzen den Überrumplungseffekt und erschleichen sich hier von ahnungslosen Menschen Verträge, um ihre Provision einzuheimsen.
Wir raten den Verbrauchern, sofern Ihnen eine Adresse nebst Ansprechpartner vorliegt und sie "Entertain" gar nicht haben wollen,
unverzüglich den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen und den bisherigen Kabelbetreiber zu informieren, hilfsweise sollten sie kündigen. Das Ganze sollten sie per Einwurf/Einschreiben versenden.
http://www.vzb.de/UNIQ128336664917746/link781431A
Artikel
01.09.2010