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31.08.2013
Shortie Sachenrecht: Die allgemeinen Grundsätze des Sachenrechts
PASTA Publizität Das Publizitätsprinzip (auch: Offenkundigkeitsprinzip) besagt, dass eine sachenrechtliche Zuordnung nach außen erkennbar sein muss. Diese Zuordnung wird bei beweglichen Sachen durch den Besitz deutlich und bei unbeweglichen Sachen durch den Grundbucheintrag. Absolutheit Bedeutet nichts anderes als: Dingliche Rechte wirken gegenüber jedermann. D.h.: Sie richten sich gegen jedermann, schützen vor jedermann und sind von […]