Ihr habt euch nun für ein Studium entschieden. Jetzt kommt die Frage der Finanzierung. Hier nun ein kleiner Wegweiser durch die Irrungen und Wirrungen des BAföGs. Mein Versuch bezieht sich nur auf das Studium an einer Universität (natürlich besonders Jura), alles andere wäre zu komplex.
Kleiner BAföG-Wegweiser Teil 1: Die Antragsstellung
Als Studierender mit deutscher Staatsangehörigkeit besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung des Studiums durch das BAföG.
§ 1 BAföG – Grundsatz:
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Persönliche Voraussetzungen:
Ihr selbst, euer Ehepartner oder eure Eltern sind nicht dazu in der Lage euch während des Studiums finanziell zu unterstützen.
Im Regelfall solltet ihr bei Beginn des Erststudiums nicht älter als 30 Jahre sein. Ausnahmen gibt es, dazu kontaktiert bitte die zuständige BAföG Stelle.
Antragsstellung:
Der Antrag auf BAföG ist bei der für euch zuständigen BAföG-Stelle (meist in den Studentenwerken) zu stellen. Ihr solltet den Antrag so schnell wie möglich stellen. Das BAföG gibt es erst ab dem Monat der Antragsstellung. Sobald ihr also eure Zulassung habt -> Antrag stellen!
Für die Antragsstellung werden verschiedene Formblätter benötigt:
- Formblatt 1 ( Bayern oder Übrige Bundesländer ) Hier sind Angaben zu eurer Person zu machen, die Bankverbindung anzugeben (Achtung: Akzeptiert werden nur Konten in Deutschland. Barauszahlungen sind nicht möglich!).
Wenn ihr nicht mehr bei euren Eltern in der Familienversicherung (ab dem 23. Lebensjahr) seid, müsst ihr von eurer Krankenkasse eine Bescheinigung über eine bestehende Krankenversicherung anfordern. Privat Versicherte müssen zudem die Pflegeversicherung extra nachweisen.
Bei den Mietkosten reicht für gewöhnlich die Vorlage des Mietvertrages, allerdings müssen die Nebenkosten darin gesondert aufgeführt sein.
Zudem verlangen die meisten BAföG Ämter zumindest die Vorlage eines aktuellen Kontoauszuges zur Feststellung eures Guthabens auf dem Girokonto.
- Anlage 1 zu Formblatt 1 ( Bayern und Übrige Bundesländer ). Das ist im Prinzip ein Lebenslauf. Sollte selbsterklärend sein.
- Habt ihr Kinder und leben diese bei euch: Anlage 2 zu Formblatt 1 (Bayern und Übrige Bundesländer)
- Formblatt 2 (Bayern und Übrige Bundesländer) Solltet ihr bei eurer Einschreibung Immatrikulationsbescheinigungen erhalten haben müsst ihr Formblatt 2 bei den meisten BAföG Ämtern nicht extra ausfüllen.
- Formblatt 3 (Bayern und Übrige Bundesländer) Dieses Formblatt ist jeweils von eurer Mutter, eurem Vater und ggf. Ehepartner auszufüllen. Maßgeblich sind die Einkünfte des vorletzten Jahres vor Antragsstellung!
Problem: Die Eltern wollen keine Angaben machen / Ich habe keinen Kontakt zu Vater/Mutter/Eltern ect.
Solltet ihr Probleme haben die Angaben von euren Eltern zu bekommen, müsst ihr dem Amt zunächst nachweisen alles getan zu haben um die Formblätter ausfüllen zu lassen. Meistens reicht dazu die Kopie eines Anschreibens an die Eltern/das betreffende Elternteil und eine Kopie des Einlieferungsbelegs der Post (Achtung: Einschreiben Rückschein!) aus. Dann könnt ihr einen Antrag auf Vorausleistungen stellen. Formblatt 8. Wenn ihr dazu mehr Fragen habt könnt ihr mir eine E-Mail senden.
Elternunabhängige Förderung
Das Einkommen der Eltern wird nur dann nicht berücksichtigt wenn:
- ihr bei Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr vollendet habt oder
- ihr bei Beginn des Studiums nach Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jahre erwerbstätig wart oder
- ihr bei Beginn des Studiums eine 3-jährige Berufsausbildung (oder ggf. kürzer, je nach Ausbildung) absolviert habt.
Bei den letzten beiden Punkten müsst ihr dazu in der Lage gewesen sein euch von eurem Einkommen selbst unterhalten zu können.
Vermögen
Bei der Antragsstellung dürft ihr nicht mehr Vermögen als 5.200 Euro haben. Vermögen umfasst alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstige Rechte ( § 27 BAföG). Nun ist die Frage: Was ist denn dann Vermögen i.S.d. BAföG?
Also, Haushaltsgegenstände, Musikinstrumente, Radio- und Fernsehgeräte und Fahrräder sind schonmal kein Vermögen i.S.d. BAföG. Ein Auto ist solange kein Vermögen wie es einen Wert von 7.500 Euro nicht überschreitet. Ist es mehr wert, müsst ihr mit einer Anrechnung rechnen. Auch eine Mietkaution ist grundsätzlich erstmal Vermögen i.S.d. BAföG. Aber: Ihr könnt sie durch einen Antrag gem. § 29 Abs. 3 BAföG als Härtefreibetrag von den Anrechnung ausgenommen werden.
Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge, Wertpapiere und so weiter sind Vermögen i.S.d. BAföG. Bei Eigentum welches von euch selbst bewohnt wird, besteht ebenfalls die Möglichkeit die Anrechnung durch einen Härtefallantrag zu verhindern. Aber: Das kann nur dann erfolgen wenn euer Eigenheim angemessen ist und wenn ihr infolge der Anrechnung das Eigentum belasten oder gar veräussern müsstet. Das kann u.U. problematisch werden. Auch die Frage ob ein Härtefall gegeben ist wenn ihr Teil einer Eigentümergemeinschaft seid und die anderen Eigentümer euch nicht auszahlen können, ist nicht beantwortet. Es scheint hier keine gleichbleibende Handlung seitens der BAföG Ämter zu geben, also informiert euch vorher über eine solche Härtefallanrechnung.
Auch wenn eure Verwandten es gut mich euch meinten und ein Sparbuch, Bausparvertag o.ä. auf eurem Namen angelegt haben ist das euer Vermögen. Ob ihr davon Kenntnis habt oder nicht. Daher fragt vor Antragsstellung ob sowas für euch existiert oder nicht durch den Datenabgleich finden die BAföG Ämter es raus. Die Folgen reichen vom Rückzahlungsbescheid über eine Vorladung bei der Polizei wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar Betrug bis hin zur Verurteilung zur Zahlung von Tagessätzen. Die Urteile zu dieser Thematik sind in den Bundesländern unterschiedlich ausgefallen. Ich verzichte mal auf eine Auflistung denn die würde den Rahmen dann doch sprengen.
Es hilft übrigens auch nichts Vermögen kurz vor Antragsstellung auf andere zu übertragen. Immerhin können Schenkungen bis zu 10 Jahren nach erfolgter Schenkung rückübertragen werden.
Aus Erfahrung rate ich euch den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Das ist z.B. auch durch einen formlosen Antrag möglich. Der könnte z.B. so aussehen:
Hiermit beantrage ich Ausbildungsförderung nach dem BAföG für mein Studium an der [Name Universität] im Studiengang [Studiengang eintragen] mit dem Ziel [Abschluss eintragen].
Mein Studium beginnt am [Datum eintragen].
Die erforderlichen Antragsformblätter und Nachweise werde ich unaufgefordert binnen eines Monats nachreichen.
Damit liegt euer Antrag schonmal vor und ihr müsst “nur” noch die Nachweise und Formblätter ausfüllen. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich insbesondere dann wenn ihr Probleme habt das Formblatt 3 von euren Eltern ausfüllen zu lassen.
Die Bearbeitung eures Antrages kann sich lange hinziehen. Zum einen fangt nicht nur ihr mit dem Studium an und zum anderen sitzen im BAföG-Amt meist nur ein bis zwei Sachbearbeiter pro Buchstabenkette. Ihr solltet einen Zeitraum von drei Monaten bis hin zu einem halben Jahr als durchaus realistisch sehen (ab Antragsstellung!). Wenn ihr für diesen Zeitraum keine Möglichkeit habt finanziell über die Runden zu kommen ist auch ein Antrag auf Vorschuss möglich. Dieser ist bei dem für euch zuständigen Sachbearbeiter zu stellen. Erhofft euch aber nicht zuviel, die ganze Summe werdet ihr nicht bekommen sondern nur einen Bruchteil. Das hängt aber vom Sachbearbeiter ab in welcher Höher ihr erstmal Bares habt.
Weiter gehts demnächst mit Teil 2: Wieviel BAföG kann ich bekommen?