Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann

Uni Potsdam
Potsdam
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Europarecht Recht allgemein
02.08.2010

In sechs Schritten zum juristischen Satz

Im Anwaltsreport Heft 3/1999 schrieben Michael Christian Rössner und Andreas Kleiner eine kleine Anleitung zum juristischen Satz: 1. Schritt: Sie nehmen einen ganz normalen Satz. Vielen Dank für Ihren Brief. Wir beantworten Ihre Fragen, sobald wir mit Herrn Müller darüber gesprochen haben. 2. Schritt: Sie reichern den Satz mit Substantiven an. Ersetzen sie einfach alle Verben durch Hauptwörter oder Streckverben. Und vergessen sie nicht, die Substantive mit der Endung “-ung” aufzublähen. Vielen Dank für Ihren Brief. Wir kommen in Beantwortung Ihrer Fragen auf Sie zurück, sobald wir Rücksprache mit Herrn Müller gehalten haben. 3. Schritt: Sie anonymisieren (zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses) den Text. Vielen Dank für das vorgenannte Schreiben. Die Unterfertigten kommen in Beantwortung der darin aufgeworfenen Fragen auf diese zurück, sobald sie Rücksprache mit dem Mandanten gehalten haben. 4. Schritt: Sie übersetzen alles ins Passiv. Für das vorgenannte Schreiben möchten wir uns bedanken. Die Unterfertigten werden in Beantwortung der darin aufgeworfenen Fragen auf diese zurückkommen, sobald unsererseits Rücksprache mit dem Mandanten gehalten werden konnte. 5. Schritt: Sie würzen Ihre Arbeit mit unnötigen Adjektiven und Partizipien. Bezugnehmend auf das vorgenannte Schreiben möchten wir uns bedanken. Die Unterfertigten werden in alsbaldiger Beantwortung der darin aufgeworfenen interessanten Fragen umgehend auf diese zurückkommen, sobald unsererseits die unverzichtbare Rücksprache mit dem derzeit abwesenden Mandanten gehalten werden konnte. 6. Schritt: Wiederholen sie abschließend unbedingt noch einmal Schritt 2. Bezugnehmend auf das vorgenannte Schreiben möchten wir unseren Dank aussprechen. Die Unterfertigten werden in alsbaldiger Erledigung der darin aufgeworfenen interessanten Fragen umgehend auf diese Bezug nehmen, sobald unsererseits die unverzichtbare Rücksprache mit dem derzeit auf einer Reose befindlichen Mandanten gehalten werden konnte. Und da wäre er: Der “perfekte” juristische Satz Quelle: Anwaltsreport Heft 3/1999