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23.01.2014
Gesellschaftsrecht – Einführung – Basics
Als Gesellschaftsrecht wird das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen bezeichnet, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden, vgl. § 705 BGB. Umfasst sind alle “Gesellschaften im weiteren Sinne”. Also nicht nur Personengesellschaften, sondern auch die als Körperschaft organisierten juristischen Personen1. Personengesellschaften Merkmal der Personengesellschaften ist, dass sie in ihrem rechtlichen Bestand von […]