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13.04.2014
Eselsbrücke – Merkmale der Gesellschafterhaftung § 128 HGB
Die Gesellschafterhaftung aus § 128 HGB lässt sich mit dieser Eselsbrücke gut merken: PuPuGa. Diese kleine Eselsbrücke soll zumindest die groben Eckpunkte aufrufen. persönlich unmittelbar primär unbeschränkt (zu den Mitgesellschaftern) gesamtschuldnerisch (zur Gesellschaft) akzessorisch Bitte beachte: Es handelt sich hier um kein vertiefendes Schema (!), sondern lediglich um eine kleine Eselsbrücke. Mit der Abkürzung pupuga lässt sich […]