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06.04.2014
Eselsbrücke: Voraussetzungen der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte – LeGES
Eine kleine Eselsbrücke um sich die Voraussetzungen der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte zu merken: Leistungsnähe Gläubigernähe Erkennbarkeit Schutzbedürfnis Bitte beachte: Es handelt sich hier um kein vertiefendes Schema (!), sondern lediglich um eine kleine Eselsbrücke. Mit der Abkürzung LeGES lässt sich das gut merken.