Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann

Uni Potsdam
Potsdam
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Europarecht Recht allgemein
06.04.2014

Eselsbrücke: Voraussetzungen der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte – LeGES

Eine kleine Eselsbrücke um sich die Voraussetzungen der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte zu merken: Leistungsnähe Gläubigernähe Erkennbarkeit Schutzbedürfnis Bitte beachte: Es handelt sich hier um kein vertiefendes Schema (!), sondern lediglich um eine kleine Eselsbrücke. Mit der Abkürzung LeGES lässt sich das gut merken.