Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann

Uni Potsdam
Potsdam
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Europarecht Recht allgemein
10.09.2013

Eselsbrücke! Vertragsinhalt und KBS

Die Voraussetzungen zur Bestimmung des Vertragsinhaltes durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben können gut durch diesen Reim behalten werden: Wenn Unternehmer sich vertragen, einander bald schon schriftlich sagen, was redlich man vereinbart sieht, und bleibt das ohne Widerspruch, und ohne inhaltlichen Bruch, dann so den beiden es geschieht.