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14.03.2012
Die Praktische Studienzeit – Wann?Wo?
Die Praktische Studienzeit gehört zu den Zulassungsvoraussetzungen des Ersten Staatsexamens. In Brandenburg/Berlin müssen 13 Wochen Praktikum nachgewiesen werden ( § 6 JAG 2003 (Berlin/Brandenburg) i. V. m. § 2 JAO 2003 (Berlin/Brandenburg)). Grundsätzliches zum Praktikum Das Praktikum kann bei einer oder mehreren Stellen absolviert werden, allerdings nur in der vorlesungsfreien Zeit. Bei mehreren Stellen sollte [...]