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20.10.2012
Der Verzug und die Unmöglichkeit – Grundzüge
Der Verzug Erbringt der Schuldner die Leistung nicht rechtzeitig, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Gem. § 280 Abs. 2 BGB kann der Gläubiger dann Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung unter den Voraussetzungen des § 286 BGB verlangen. Gem. § 286 Abs. 1 S. 1 BGB kommt der Schuldner dann in Verzug, wenn er auf eine [...]