Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann

Uni Potsdam
Potsdam
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Europarecht Recht allgemein
20.10.2012

Der Verzug und die Unmöglichkeit – Grundzüge

Der Verzug Erbringt der Schuldner die Leistung nicht rechtzeitig, stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Gem. § 280 Abs. 2 BGB kann der Gläubiger dann Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung unter den Voraussetzungen des § 286 BGB verlangen. Gem. § 286 Abs. 1 S. 1 BGB kommt der Schuldner dann in Verzug, wenn er auf eine [...]