Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann

Uni Potsdam
Potsdam
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Europarecht Recht allgemein
07.07.2014

Basic-Schema: Das unechte Unterlassungsdelikt – § 13 StGB

Unterlassungsdelikte sind Delikte bei denen kein aktives Tun vorausgesetzt wird, sondern das Nichtstun oder passives Verhalten zu einer Strafbarkeit führen kann. Innerhalb der Unterlassungsdelikte wird unterschieden zwischen den echten Unterlassungsdelikten und den unechten Unterlassungsdelikten. Merke: Echte Unterlassungsdelikte sind solche, bei denen das Gesetz selbst die Gebotsnorm aufstellt und sich das unterlassende Verhalten des Täters im […]