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07.07.2014
Basic-Schema: Das unechte Unterlassungsdelikt – § 13 StGB
Unterlassungsdelikte sind Delikte bei denen kein aktives Tun vorausgesetzt wird, sondern das Nichtstun oder passives Verhalten zu einer Strafbarkeit führen kann. Innerhalb der Unterlassungsdelikte wird unterschieden zwischen den echten Unterlassungsdelikten und den unechten Unterlassungsdelikten. Merke: Echte Unterlassungsdelikte sind solche, bei denen das Gesetz selbst die Gebotsnorm aufstellt und sich das unterlassende Verhalten des Täters im […]