Rechtsanwältin Jessica Große-Wortmann

Uni Potsdam
Potsdam
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Europarecht Recht allgemein
15.01.2014

Art. 10 GG – Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

Art. 10 GG dient dem Schutz der Vertraulichkeit individueller Kommunikation, soweit diese schriftlich oder fernmeldetechnisch übertragen wird1. Art. 10 Abs. 1 GG enthält seinem Wortlaut nach drei Grundrechte: Briefgeheimnis  Postgeheimnis  Fernmeldegeheimnis  Persönlicher Schutzbereich  In jedem Fall sind Träger des Grundrechts die Kommunikationsteilnehmer (Absender und Empfänger). Dabei kann es sich um natürliche Personen oder um inländische […]