Rechtsanwalt Jan Zeyringer

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsgebiete
Verkehrsrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht

Rechtsprodukt

Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall

Beratung und Vertretung der Beteiligten an einem Verkehrsunfall zu den Ansprüchen auf den Ersatz von Sach- und Personenschäden und zur Abwicklung der Schadensregulierung

Angebot

Bei einem Verkehrsunfall kann es zu Sach- und/oder Personenschaden kommen. Hieraus ergeben sich für Geschädigte entsprechende Ansprüche.

Grundsätzlich besteht nach einem Verkehrsunfall ein Anspruch auf Schadensregulierung der von Unfallverursacher verursachten Sach- und Personenschäden. Teil dieser Ansprüche können neben der Reparatur des Fahrzeugs auch Ansprüche auf Ersatz von Mietwagenkasten sein. Im Falle von Personenschäden können Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Ersatz ihres Verdienstausfalls hinzukommen.

Ein Rechtsanwalt kann ihre Ansprüche prüfen, Ansprüche bei der eigenen oder der gegnerischen Versicherung geltend machen und ihre Interessen in einem etwaigen Gerichtsverfahren vertreten.

Hatten sie kürzlich einen Verkehrsunfall, lassen sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht beraten. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und Ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

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