Mit seinem Urteil vom 25.10.2018 hat das OLG Hamburg (3 U 66/17) klargestellt, dass ein Verstoß gegen die DSGVO wettbewerbswidrig ist und durch Mitbewerber abgemahnt werden kann.
Das [...]
Mit seinem Urteil vom 25.10.2018 hat das OLG Hamburg (3 U 66/17) klargestellt, dass ein Verstoß gegen die DSGVO wettbewerbswidrig ist und durch Mitbewerber abgemahnt werden kann.
Das [...]