Rechtsanwalt Jan Willkomm

LEX MEDICORUM . Kanzlei für Medizinrecht
4105, Leipzig
12.03.2015

Umfang der Aufklärungspflicht „fremder“ Patienten

Wird ein Aufklärungsgespräch vertretungsweise durch einen anderen Arzt als demjenigen, der später die Behandlung vornimmt, durchgeführt, so ist er verpflichtet nicht nur über allgemeine Risiken [...]