Ärzte und Zahnärzte schließen sich vermehrt zu größeren Praxen zusammen. Meist erfolgt dies in der Rechtsform der GbR, da die Haftungsbeschränkung einer GmbH Regresse der KVen nicht umfasst und [...]
Artikel
18.11.2013
Ärzte und Zahnärzte schließen sich vermehrt zu größeren Praxen zusammen. Meist erfolgt dies in der Rechtsform der GbR, da die Haftungsbeschränkung einer GmbH Regresse der KVen nicht umfasst und [...]