Der Widerspruch eines Medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes gegen den Entzug seiner Zulassung hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Die Anordnung der sofortigen [...]
Artikel
23.02.2011
Der Widerspruch eines Medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes gegen den Entzug seiner Zulassung hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Die Anordnung der sofortigen [...]