Wer verliert, zahlt die gegnerischen Anwaltskosten. Dieser Grundsatz führte hin und wieder zum Streit, wenn Ärzte sich in Widerspruchsverfahren durch Anwälte vertreten ließen. Die [...]
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29.05.2012
Wer verliert, zahlt die gegnerischen Anwaltskosten. Dieser Grundsatz führte hin und wieder zum Streit, wenn Ärzte sich in Widerspruchsverfahren durch Anwälte vertreten ließen. Die [...]