Die Ablehnung der Behandlung von gesetzlich Versicherten (Kassenpatienten) ist möglich, aber mit höchster Vorsicht zu handhaben.
Das Bayerische LSG hatte jetzt (Urteil vom 15.01.2014, Az. L 12 [...]
Die Ablehnung der Behandlung von gesetzlich Versicherten (Kassenpatienten) ist möglich, aber mit höchster Vorsicht zu handhaben.
Das Bayerische LSG hatte jetzt (Urteil vom 15.01.2014, Az. L 12 [...]