Kontaktdaten und ein Internet-Auftritt sind oft die einzigen Informationen, auf deren Grundlage man einen Anwalt anruft. Wir wollen Ihnen ein paar Hinweise zu geben, wie Sie diese Informationen richtig deuten:
Vier Dinge, die es zu beachten lohnt:
1. Großkanzlei oder Einzelkämpfer?
Großkanzleien mit mehr als 30 Berufsträgern bieten in aller Regel eine hohe Spezialisierung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Die Branche spricht von einem Full-Service-Ansatz, wenn alle Rechtsgebiete abgedeckt werden. Dafür sind Großkanzleien im Durchschnitt oft nicht nur durch hohe Stundensätze, sondern auch durch ein arbeitsteiligeres Vorgehen erheblich teurer.
Bei Einzelanwälten stehen typischerweise Privatkundenmandate, z.B. im Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht im Vordergrund. Einzelkanzleien, die überwiegend Geschäftskunden betreuen, sind eher die Ausnahme. Je breiter das Leistungsspektrum ist, umso schwieriger ist es, in allen Gebieten eine gleichermaßen hohe Qualität anzubieten. Gerade bei Anwälten mit breitem Leistungsspektrum sollte daher darauf geachtet werden, dass eine hinreichende Erfahrung im angefragten Rechtsgebiet besteht. Mittelständische Kanzleien mit spezifischem Branchenschwerpunkt (teilweise Boutiquen genannt) versuchen die Vorteile effizienterer kleinerer Strukturen mit einem hohen Spezialisierungsgrad zu kombinieren.
2. Was sagen Doktortitel und Publikationen?
Ein Doktortitel belegt, dass ein Anwalt sein Studium mit überdurchschnittlichen Ergebnissen abgeschlossen hat und einen Professor von seiner Eignung zur Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit überzeugen konnte. Die Anforderungen sind natürlich sehr unterschiedlich. Der Titel der Arbeit und der Klappentext gewähren jedenfalls einen tieferen Einblick, womit sich der Betreffende über einen Zeitraum von ca. ein bis zwei Jahren vertieft beschäftigt hat. An einer Publikationsliste lässt sich zudem das tatsächliche Leistungsspektrum recht zuverlässig erkennen. Sind Publikationen im Netz verfügbar, merkt man beim Lesen eines Artikels in der Regel schnell, ob jemand fähig ist, rechtliche Fragen verständlich zu erklären.
3. Was bedeutet LL.M?
Ein LL.M. hinter dem Namen steht für „Legum Magister“, die lateinische Bezeichnung für den „Master of Laws“. Solche Masterprogramme werden als Aufbaustudiengänge angeboten, die meist neun Monate dauern. Ein im angloamerikanischen Ausland erworbener LL.M bedeutet vor allem, dass der Anwalt voraussichtlich verhandlungssicher Englisch spricht. Allerdings gibt es inzwischen auch außerhalb des angloamerikanischen Raums Masterprogramme, die zur Führung des LL.M berechtigen, so dass dem Klammerzusatz hinter dem LL.M ebenfalls Bedeutung zukommt. So bedeutet LL.M (Harvard), dass jemand ein Masterprogramm an ebendieser berühmten Bildungseinrichtung absolviert hat. Ein LL.M (Eur) bedeutet, dass ein Masterprogramm an einer europäischen Universität (ggf. auch in Deutschland) absolviert wurde.
4. Warum führen manche Anwälte einen Fachanwaltstitel?
Der Fachanwaltstitel wird von den Rechtsanwaltskammern verliehen und dient dem Nachweis, dass auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen. Der Erwerb setzt Folgendes voraus:
- die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang, der in der Regel ca. 120 Stunden umfasst;
- eine entsprechende Abschlussprüfung;
- eine Mindestanzahl von Fällen, die in dem jeweiligen Rechtsgebiet bearbeitet wurden;
Der Fachanwaltstitel ist daher ein recht guter Indikator dafür, dass eine gewisse Spezialisierung vorhanden ist.
Generell sollten Sie darauf achten, dass der Anwalt Ihres Vertrauens auf die für Ihre Beratung erforderlichen Rechtsgebiete spezialisiert ist. Außerdem ist wichtig, dass Sie Ihrem Anwalt wichtig sind. Also nicht: Je größer, umso besser! Der beste Anwalt ist der, der zu Ihnen passt und dem Sie vertrauen.
Wie haben Sie Ihren Anwalt gefunden? Was ist Ihnen wichtig?