Anlegern könnten gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer des DAX Konzerns zustehen
München, 29. Juni 2020. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH (EY) war seit vielen Jahren mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG betraut. Dabei hatte sie bis zuletzt immer wieder bestätigt, dass die bilanzierten Zahlen der Realität entsprechen. Tatsächlich jedoch ging ein Schock durch Deutschland, als Wirecard und EY letzte Woche zugaben, dass wohl etwa ein Viertel der Bilanzsumme, d.h. 1,9 Mrd. Euro „fehlen“. Ob die fehlenden knapp 2 Mrd. Euro nur die Spitze des Eisbergs sind, wird sich vorrausichtlich erst im weiteren Verlauf herausstellen.
Damit stellt sich die Frage, ob die Wirtschaftsprüfer ihre Pflichten erfüllt haben. Laut Presseberichten verteidigt sich EY damit, dass der nun aufgedeckte, mutmaßliche Betrug früher nicht hätte aufgedeckt werden können. „Das kann ich nicht nachvollziehen.“ sagt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in München. Denn es gab seit 2008 immer wieder gravierende Vorwürfe in Zusammenhang mit der Bilanzierung durch Wirecard. Schon früh zweifelten beispielsweise Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) an den bilanzierten Zahlen der Wirecard AG. Diese wiederum trat den Vorwürfen zum Teil erstaunlich rabiat entgegen, verwies auf die Prüfungen von EY und konnte trotzdem nicht verhindern, dass immer wieder Kritik laut wurde. Im weiteren Verlauf erschienen im Jahr 2016 dann mehrere Artikel in der Financial Times, wonach die Rechnungslegung von Wirecard zum Teil auf Fälschungen und falschen Konten beruhe. Wirecard reagierte auch hierauf wieder jeweils mit öffentlichen Dementi, Stellungnahmen und Erklärungen, wonach die Richtigkeit der ausgewiesenen Zahlen nicht nur von Wirecard, sondern auch „unabhängig“ im Rahmen des Jahresabschlusses verifiziert würde.
Auch EY selbst ging in ihren Bestätigungsvermerken auf die Vorwürfe ein - segnete die bilanzierten Zahlen aber trotzdem uneingeschränkt ab. Dabei musste EY klar gewesen sein, dass viele von der jahrelangen, kritischen Berichterstattung verunsicherte Anleger gerade auf die Richtigkeit der Testate von EY vertrauten. „So, wie ich es sehe, hat EY erst viel zu spät geeignete Prüfungsnachweise eingeholt und davor zumindest billigend in Kauf genommen, dass die von ihr bestätigten Geschäftszahlen der Wirecard AG in den Jahresabschlüssen die tatsächliche Lage nicht zutreffend wiedergaben.“ meint Rechtsanwalt Braun (mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG nicht verwandt oder verschwägert).
CLLB Rechtsanwälte rät allen Aktionären und Anleihegläubigern, die gerade wegen der vermeintlich unabhängigen und sorgfältigen Abschlussprüfung durch EY in Wirecard investiert haben, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de