München, 13.12.2012 –Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat die WGFWestfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eigenverwaltung gem. §§ 270, 270a InsO gestellt. Damit scheinen sich die Befürchtungen der Anleger, die seit dem Sommer 2012 auf den fälligen Jahresabschluss des Unternehmens für 2011 warten, verwirklicht zu haben.
Bereits seit Anfang Dezember sind die Anleihen der WGF nicht mehr über die Börse Düsseldorf handelbar.
Zwischen Mai 2008 und Juli 2011 hat die WGF sechs Anleihen mit einem Volumen von ca. € 198 Mio. herausgegeben. Daneben hat die WGF im September 2010 und im Juli 2010 Genussscheine emittiert.
Wie verschiedenen Pressemitteilungen zu entnehmen ist, wollte die WGF in den Jahren 2010 und 2011 mit den emittierten Genussscheinen insgesamt € 130 Mio. erlösen. In der Bilanz sei das Genussscheinkapital für Ende 2011 jedoch lediglich mit € 2,77 Mio. angegeben. Auch mit den seit 2009 platzierten Anleihen wurde offensichtlich weniger als die Hälfte des geplanten Kapitals eingenommen. Nicht zuletzt aus diesem Grund macht immer wieder der Vorwurf eines „Schneeballsystems“ die Runde.
Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte sollten geschädigte Anleger zeitnah von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei ihre möglichen Rechte prüfen lassen. Neben einer möglichen Interessenvertretung im Insolvenzverfahren ist auch Schadensersatzansprüchen zu denken. Da insbesondere Prospekthaftungsansprüche kurzen Verjährungsfristen unterliegen, rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geschädigten Anlegern, möglichst bald eine Rechtsanwaltskanzlei zu konsultieren.
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13.12.2012