Nach nur vier Jahren Laufzeit verlieren die Anleger des Wölbern Holland 72 rund 80 % ihres eingesetzten Kapitals. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben sie?
~~Berlin, 15.03.2015 Nach nur rund vier Jahren Laufzeit hat der vom Emissionshaus Wölbern Invest aufgelegte geschlossene Immobilienfonds Holland 72 sein einziges Fondsobjekt, ein Bürogebäude in Rotterdam, verkaufen müssen. Damit stehen die Anleger vor einem großen Scherbenhaufen: In nur vier Jahren wurden rund 80 Prozent ihres Kapitals regelrecht verbrannt. „Ein so schnelles Scheitern eines geschlossenen Immobilienfonds ist schon rekordverdächtig“, so Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin und München. Mehrere Anleger haben die Kanzlei kontaktiert und sich erkundigt, welche rechtlichen Möglichkeiten sich ihnen in einer solchen Situation bieten.
Zunächst empfiehlt Rechtsanwalt Bombosch eine Überprüfung, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen. Ein Anlageberater muss seine Kunden über die mit einer von ihm empfohlenen Kapitalanlage verbundenen Risiken aufklären. Eine solche Aufklärung muss rechtzeitig, vollständig und verständlich erfolgen, bestehende Risiken dürfen dabei nicht verharmlost werden. So muss einem Anleger deutlich gemacht werden, dass es sich bei einem geschlossenen Immobilienfonds um eine unternehmerische Kapitalanlage handelt, deren Risiken bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen können.
„Viele Anleger, denen der Erwerb derartiger geschlossener Immobilienbeteiligungen empfohlen worden ist, berichten uns, dass ihnen derartige geschlossene Fonds als sichere Anlagen angepriesen wurden,“ so Rechtsanwalt Bombosch. Sichere Anlagen sind sie definitiv nicht, wie das Schicksal des Wölbern 72 dokumentiert.
Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung sind darauf gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Kapitalanlage nie erworben. Sie erhalten unter Anrechnung geflossener Ausschüttungen ihr eingesetztes Kapital zurück. Im Gegenzug übertragen sie Ihre Rechte an der Beteiligung an den Anlageberater bzw. an die hinter diesem stehende Anlageberatungsgesellschaft.
Sollte der Erwerb des geschlossenen Immobilienfonds durch eine Bank vermittelt worden sein, so war diese zudem verpflichtet, dem Anleger etwaig für die Vermittlung als sogenannte Kick-back-Zahlungen vereinnahmte Provisionen offenzulegen. Sollte die Bank dies versäumt haben, können auch auf Grundlage der sogenannten Kick-back-Rechtsprechung gestützte Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, die ebenfalls auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet sind.
Unter Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und –durchsetzung.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, T: 030-288 789 60, F:030 – 288 789 620, E: Bombosch@cllb.de
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15.03.2016