OVG Sachsen-Anhalt bestätigt Verbot für Affiliate-Marketing
München, 12.05.2023. Für die Glücksspieler wird es unübersichtlich. Zwar gibt es inzwischen legale Online-Glücksspiele, weil die Anbieter die in Deutschland gültige Lizenz erworben haben. Es gibt aber auch noch zahlreiche Anbieter, die keine Erlaubnis für ihr Online-Casino in Deutschland haben und deren Online-Glücksspiele verboten sind. Inzwischen kommt es vor, dass lizensierte Anbieter über sog. Affiliate-Marketing auf illegale Glücksspielangebote verlinken. Auch diese Art von Werbung für illegale Online-Glücksspiele ist verboten, stellte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt nun klar.
Bis zum 30. Juni 2021 war die Rechtslage klar: Öffentliche Online-Glücksspiele waren in Deutschland gemäß Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich verboten. „Da die Betreiber der Online-Casinos gegen dieses Verbot verstoßen haben, können die Spieler ihre Verluste zurückverlangen. Das haben schon zahlreiche Gerichte bestätigt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Mit der Reform des Glücksspielstaatsvertrag wurde das Verbot zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Seitdem können Glücksspiele im Internet auch in Deutschland legal angeboten werden, sofern der Veranstalter dafür eine in Deutschland gültige Lizenz erworben hat. Einige, aber längst nicht alle Anbieter verfügen inzwischen über eine solche Lizenz. Einen Überblick über legale Glücksspielangebote gibt die sog. Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Um eine Vermischung von erlaubten und verbotenen Glücksspielangeboten zu vermeiden, hat die GGL es den lizensierten Anbietern untersagt, über sog. Affiliate-Marketing auf Webseiten mit illegalen Glücksspielangeboten zu verlinken. Dieses Verbot hat das OVG Sachsen-Anhalt nun bestätigt. Es stellte fest, dass es sich bei Affiliates, die auf Domains mit unerlaubten Glücksspielen verlinken, um Werbung für verbotene Glücksspiele handelt. Dies sei mit den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags nicht vereinbar. Ein Verbot dieser Form der Werbung sei erforderlich, damit nicht der Eindruck erweckt werde, dass legales und illegales Glücksspiel gleichrangig ist.
Zudem bestätigte das OVG Sachsen-Anhalt die Hinweispflicht der lizensierten Anbieter auf die Whitelist, damit die möglichen Glücksspieler zu legalen Angeboten geführt werden. Ebenso müssen sie auf die Suchtgefahren des Glücksspiels hinweisen und auf das Verbot der Teilnahme für Minderjährige. Weiter bestätigte das Gericht auch die Rechtmäßigkeit des Verbots von kostenlos angebotenen Online-Casino-Spielen, kostenlosen Online-Automatenspielen oder kostenlosen Online-Pokerspielen. Darüber hinaus muss bei der Werbung für Boni und Rabatte deren Höhe und Dauer genau angegeben werden.
Verstoßen die Anbieter gegen diese Regelungen, kann ihnen die Konzession entzogen werden.
„Verluste bei Online-Glücksspielen, die vor dem 1. Juli 2021 entstanden sind, können von den Spielern grundsätzlich zurückgefordert werden. Auch bei Verlusten seit dem 1. Juli 2021 bestehen häufig gute Chancen, das Geld zurückzuholen, wenn der Anbieter z.B. nicht über die erforderliche Lizenz verfügte“, so Rechtsanwalt Cocron.
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