Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
20.04.2023

Verbotenes Online-Glücksspiel – Spieler erhält 50.000 Euro zurück

LG Kempten: Online-Casino muss Verlust erstatten

 

München, 20.04.2023. In wenigen Wochen hatte ein Glücksspieler mehr als 50.000 Euro im Online-Casino verzockt. Nun dürfte ihm ein großer Stein vom Herzen gefallen sein, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Kempten zurückgeholt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 17. April 2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust ersetzen muss, da sie nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte und daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe.

 

Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Online-Casinos den Spielern ihren Verlust erstatten müssen. Hintergrund ist, dass das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland bis zum 01. Juli 2021 weitgehend verboten war. „Da die Anbieter der Online-Glücksspiele gegen dieses Verbot verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihr verloren geglaubtes Geld zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Das Urteil des LG Kempten reiht sich in diese Entscheidungen ein. In dem Fall hatte der Spieler zwischen Februar und Juli 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich 50.250 Euro verloren. Der Kläger wusste nicht, dass es sich um illegale Glücksspiele handelte. „Da die Betreiberin des Online-Casinos nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen verfügte, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Das LG Kempten bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Spielers. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die geschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse den Verlust vollständig erstatten, so das Gericht.

 

Zweck des Verbots aus dem Glücksspielstaatsvertrag sei die Suchtprävention bzw. der Gesundheitsschutz. Es diene dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels. Dieses Ziel könne aber nicht erreicht werden, wenn die abgeschlossenen Spielverträge als rechtswirksam anerkannt werden und die Betreiber der illegalen Online-Glücksspiele das Geld behalten könnten, machte das Gericht deutlich. Zudem habe die Beklagte auch nicht dargelegt, dass dem Kläger das Verbot bekannt war.

 

„Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de