München, 03.05.2017 – CLLB Rechtsanwälte erwirkt für Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG Urteil gegen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für zwei Mandanten, die jeweils eine Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG gezeichnet hatten, ein Urteil gegen deren Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt € 38.500,00 nebst Zinsen erwirkt. Im Gegenzug müssen die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit den Anlegern Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. der Berater muss die geschädigten Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an dem jeweiligen Fonds nie gezeichnet.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte in der Vergangenheit bereits für Mandanten, die eine Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG und / oder an der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG gezeichnet hatten, einen dinglichen Arrest gegen die Gründungsgesellschafterin der beiden Fonds erwirkt. Das Gericht teilte in diesen Fällen nach vorläufiger Rechtsauffassung die Meinung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass sowohl der Verkaufsprospekt der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG als auch der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG mehrere Fehler aufweisen würde, die für die Anleger erfahrungsgemäß maßgebliches Gewicht haben, weil sie u.a. die Sicherheit der Kapitalanlage betreffen.
„Zwar ist das Urteil ist das Urteil gegen den Anlageberater noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, genauso wie Begründung der dinglichen Arreste, dass Anleger durchaus begründete Aussichten haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen und ihr eingesetztes Kapital zurück zu erhalten“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Denn zum einen scheint die Beratung – nach Schilderungen zahlreicher Anleger - häufig fehlerhaft gewesen zu sein. So sind Anleger nach deren Mitteilung die V Plus Fonds oft zur Altersvorsorge empfohlen worden. Weiter berichten viele Anleger, dass im Rahmen des Beratungsgesprächs weder auf das Totalverlustrisiko noch auf die hohe Weichkostenquote, die extrem lange Laufzeit und die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen worden sei. Zum anderen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, vertreten wir die Auffassung, dass die Verkaufsprospekte der V+ Fonds fehlerhaft sind. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler muss der Anlageberater den Anleger jedoch ebenfalls hinweisen.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen. Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und Gründungsgesellschafter des Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de