Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
18.01.2016

Urteil gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET)

~~München, 18.01.2016: Ein Anleger der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) bekam die Zahlung von € 30.000,00 aus einem Mezzanine-Kapital Beteiligungsvertrag zugesprochen.
 
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mitteilt,
hat diese für einen Anleger ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil beim Landgericht Berlin gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) erwirkt.

Die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) mit Sitz in der Slowakei hatte über ihre Filiale Berlin im Jahr 2013 mit dem Anleger einen Mezzanine-Kapital Beteiligungsvertrag abgeschlossen, nach dem bis zum 15.08.2014 Mezzanine-Kapital zur Verfügung gestellt und der Anlagebetrag nebst Rendite spätestens zum 15.09.2014 zurück gezahlt werden sollte. Kurz vor der geplanten Auszahlung bekam der Anleger noch ein Auszahlungsformular mit seinen Daten übersandt, auf eine Zahlung wartete er jedoch vergeblich.

Das Landgericht Berlin sprach dem Anleger nunmehr in einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren einen Betrag in Höhe von € 30.000,00 zu, was der Summe der Einzahlung nebst versprochener Rendite entspricht. Überdies urteilte das Landgericht Berlin auch aus, dass Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2014 zu zahlen sind und die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
 
Dieses Urteil bestätigt die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin sowie Standort in Zürich, nach der die Anleger sich nicht weiter vertrösten lassen müssen, da sie einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch besitzen und die Auszahlungssumme zuzüglich Verzugszinsen gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) geltend machen können.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen betroffenen Anlegern, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.