Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
30.07.2018

Unstimmigkeiten bei Concensum

Concensum, ehemals Copytrack hat offenbar unzutreffende Angaben in seinem Whitepaper gemacht und möglicherweise Anleger getäuscht. CLLB Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger

 

München, Berlin .07.2018: Eine weitere geplante Erfolgsgeschichte auf dem Kryptomarkt scheint die Erwartungen der Anleger nicht zu erfüllen. Concensum, ehemals Copytrack ist ein Unternehmen, welches Urheberrechtsverletzungen an Bildern im Internet verfolgt.

 

Ziel der Concensum ist es, ein weltweit dezentrales Urheberrechtsregister für digitale Inhalte zu schaffen, das Nutzer authentifiziert und digitales geistiges Eigentum verbindet und so ein einmaliges Ökosystem für Rechteinhaber schafft und hierdurch einen neuen, effizienten Marktplatz unterstützt. Eine Kernfunktion des Registers sei dabei der sichere Nachweis der Urheberschaft an Fotos.

 

Um das notwendige Kapital hierfür zu beschaffen, führte die Concensum PTE Ltd., vormals Copytrack PTE. Ltd. mit Sitz in Singapur vom 10. Dezember 2017 bis 09. Februar 2018 ein ICO (Initial Coin Offering) durch und bot interessierten Anlegern den firmeneigenen CPY-Token an. Vom 10. Dezember 2017 fand dabei ein sogenannter „pre-sale“ statt, die öffentliche Hauptphase begann mit dem 10. Januar 2018.

 

Beworben wurde der CPY-Token mit einem Whitepaper, in dem das Geschäftsmodell sowie die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des ICO beschrieben wurden.

 

An den Darstellungen der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sind jüngst Zweifel aufgekommen.

 

So wird im Whitepaper eine Firmengeschichte dargestellt, die angeblich bereits im Jahr 2015 begonnen haben soll und die wichtigsten Erfolge des Unternehmens darstellt. Dies ist nach Auffassung einiger Investoren, die sich zwischenzeitlich mit der Kanzlei CLLB in Verbindung gesetzt haben, aber wohl zwingend unrichtig, da die  Concensum PTE Ldt., also das Unternehmen, welches den ICO begeben hat, erst im Oktober 2017 gegründet wurde.

 

Weiter führte Concensum im Whitepaper offenbar Mitarbeiter auf, die nicht oder zum Zeitpunkt des ICO nicht mehr für das Unternehmen tätig waren.

 

Es ist nach Ansicht diverser Investoren sogar unklar, ob neben dem Geschäftsführer überhaupt weitere Mitarbeiter zum Zeitpunkt des ICO bei der Concensum PTE Ltd. beschäftigt waren.

 

Vor diesem Hintergrund bezweifeln Teilnehmer des ICO nun, dass Concensum tatsächlich über den im Whitepaper beschriebenen Geschäftsbetrieb verfügt und die im Whitepaper benannten Ziele überhaupt umsetzen kann.

 

 

Im Whitepaper wurde u.a. in der Roadmap die Gründung einer Stiftung für das global Copyright Register vorgesehen. Das über den ICO generierte Kapital sollte als Stiftungskapital für die Gründung verwendet werden und somit zweckgebunden und unabhängig den Bestand des global Copyright Registers sichern.

 

Von einer Stiftung ist bei Concensum mittlerweile aber keine Rede mehr.

 

Auch der im Whitepaper angekündigte Token Swap (Tausch) von CPY-Token auf der Etherium-Blockchain zu CPY-Token auf einer hauseigenen Blockchain lässt auf sich warten.

 

Angekündigt war dieser Swap für das 2. Quartal 2018. Mittlerweile ist es Ende Juli 2018 und es gibt keine Informationen zu einem Termin für die Umsetzung des Swaps.

 

Diese Ungereimtheiten spiegeln sich auch im Kursverlauf des CPY-Token wieder. Vom Ausgabekurs von 1,14 € ist der CPY-Token derzeit weit entfernt.

 

Der aktuelle Kurs liegt bei ca. 0,08 €. Es ist derzeit nicht absehbar, wohin sich Concensum und der CPY-Token entwickelt und ob sich der Kurs jemals wieder erholt.

 

Betroffene Anleger sollten ihre rechtlichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

 

Die Kanzlei CLLB unterstützt betroffene Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

 

Pressekontakt:  CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt Steffen Hartmann, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: kanzlei@cllb.de,  Web: www.cllb.de