Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
18.05.2016

Tegel-Center KG: Müssen Anleger zahlen?

~~Anleger des geschlossenen Fonds Tegel-Center KG werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert. CLLB Rechtsanwälte vertreten Kommanditisten.

 

Berlin, 18.05.2016 – Bereits Ende April 2016 wurden die Anleger des Berliner Immobilienfonds Tegel-Center KG von der Fondsverwaltung zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. In dem Schreiben wird behauptet, die Rechtslage sei eindeutig. Außerdem werden weitere, unter Umständen auch gerichtliche Schritte durch eine Verwertungsgesellschaft und weitere Kosten für die Anleger angedroht.

Hintergrund ist der von der Fondsverwaltung verhandelte Verkauf der Fondsimmobilie, der nicht zu einer vollen Deckung des bei der Helaba ausstehenden Darlehenssaldos geführt hat. Obwohl insoweit angeblich eine Einigung erzielt worden sei wird den Anlegern angedroht, dass sie in Kürze auf Rückzahlung der vollständigen, von ihnen bisher erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen werden, werden sie nicht zuvor freiwillig die Hälfte der erhaltenen Ausschüttungen zahlen.

Nach Auffassung der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte verbietet sich für die Anleger eine vorschnelle Zahlung. „Gerade das angekündigte Vorgehen über eine Verwertungsgesellschaft erscheint mir problematisch.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB. Der Kapitalmarktrechtler rät den Anlegern, sich vor einer freiwilligen Zahlung die genaue Höhe und den Rechtsgrund der Forderung im Detail nachvollziehbar erklären zu lassen. „Es ist keineswegs so, dass Ausschüttungen per se auf erstes Anfordern zurückzuzahlen sind. Hier kommt es darauf an, wer sie fordert und, aus welchem Grund.“

In jedem Fall macht es Sinn, anschließend auch einen spezialisierten Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen.  


Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de