Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
08.07.2016

TIV Gesellschafterversammlung – Liquidation droht!

~~Die TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG hat ihre Gesellschafter zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 22.07.16 in Nürnberg eingeladen.

Berlin, 7.7.2016 - Wie der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin sowie einem Standort in Zürich von diversen Mandanten berichtet wurde, hat die TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG mit Schreiben vom 01.07.2016 eine Einladung zur Gesellschafterversammlung am 22.07.16 in Nürnberg ausgesprochen. Abgestimmt werden soll insbesondere über die Auflösung der Gesellschaft. Nach Angaben von Herrn Roland Göbel, dem damaligen Geschäftsführer der bereits von ihm als Liquidator aufgelösten persönlich haftenden Gesellschafterin (TIV Verwaltungs GmbH i.L.), steht den Gesellschaftsverbindlichkeiten von angeblich € 14.381,88 nur noch ein Vermögen von € 18.105,98 gegenüber.

Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Die Situation ist bedenklich. Für die betroffenen Anleger steht ein Totalverlust der investierten Einlage zu befürchten. Aktuell reichen wir erneut für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung/ Aufklärung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und der Treuhänderin ein. Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher prüfen lassen, ob und gegen wen ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, die dazu führen können, den wirtschaftlichen Schaden aus der Fehlinvestition zu beseitigen.“

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung – wie die hiesige – empfiehlt.

Die Kanzlei CLLB hat bereits mehrere rechtskräftige Urteile des Landgerichts Berlin gegen Anlageberater erstritten, die den Erwerb der Anlagen empfohlen hatten. Den Anlegern, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatten, wurde Schadensersatz zugesprochen, gerichtet auf Ersatz der geleisteten Einzahlungen unter Abzug etwaiger Ausschüttungen.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz@cllb.de; web: www.cllb.de