München, 31.10.2023. Aufatmen bei einer Spielerin, die knapp 23.245,00 Euro beim Online-Glücksspiel verloren hatte. Sie bekommt das Geld bis auf den letzten Cent zurück. Das Landgericht Ulm hat mit Urteil vom 27.10.2023 entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos ihm den Verlust vollständig ersetzen muss. Da sie mit ihrem Angebot gegen das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen habe, habe sie keinen Anspruch auf das Geld, so das Gericht. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten und damit zum wiederholten Mal Geld von einem Online-Casino zurückgeholt.
Hintergrund für das Urteil ist, dass das Anbieten und Veranstalten von Online-Glücksspielen in Deutschland bis Ende Juni 2021 weitgehend verboten war. Viele Betreiber von Online-Casinos wollten auf den Markt in Deutschland aber offensichtlich nicht verzichten und machten ihre Online-Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie die Spieleinsätze jedoch ohne rechtlichen Grund erhalten. Daher müssen sie den Spielern ihre Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So war es auch in dem Fall, den das Landgericht Ulm nun entschieden hat. Die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte nahm seit September 2018 über eine deutschsprachige Webseite an den angebotenen Online-Glücksspielen teil. Bis Oktober 2020 hatte sie unterm Strich knapp 23.245 Euro verloren. Das Geld forderte sie nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück, da sie über keine Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte.
Das Verbot diene dem Spieler- und Jugendschutz, der Bekämpfung der Spielsucht und verfolge auch den Zweck, das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen zu lenken. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Verträge trotz des Verbots als wirksam angesehen würden, stellte das Gericht klar.
Die Klage hatte Erfolg. Nach Nr. 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertag sei das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die beklagte verstoßen. Die zwischen den Parteien geschlossenen Glücksspielverträge seien daher nichtig und die Beklagte habe die Einsätze ohne Rechtsgrund erlangt. Darum müsse sie der Klägerin ihren Verlust vollständig ersetzen, entschied das LG Ulm.
Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Klägerin bewusst war, sich an illegalen Online-Glücksspielen zu beteiligen. Selbst Leichtfertigkeit könne ihr nicht vorgeworfen werden, führte das Gericht weiter aus.
„Auch seit dem 1. Juli 2021 müssen die Veranstalter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, um in Deutschland Online-Glücksspiele anbieten zu dürfen. Das ist nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.