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31.08.2016
Solar 9580 – OLG Stuttgart gibt Anlegern Recht
CLLB Rechtsanwälte für Anleger in Sachen Solar 9580 auch vor dem OLG Stuttgart erfolgreich !
München, 26.08.2016 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat diese erfolgreich Anleger gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger in der Berufung vor dem OLG Stuttgart vertreten.
Das OLG Stuttgart hat nunmehr in einem von CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 22.08.2016 bestätigt, dass dem Anleger Rückzahlungsansprüche gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger zustehen.
Diese Auffassung vertrat in diesem Verfahren bereits das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 26.02.2016. Hiergegen richtete sich die Berufung von Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger.
„Das Urteil das OLG Stuttgart bestätigt nochmals, dass Anlegern durchaus die Möglichkeit offen steht, von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger auf gerichtlichem Wege die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen zurückfordern,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von CLLB Rechtsanwälte.
Bereits seit Anfang 2015 vertreten CLLB Rechtsanwälte Anleger im Zusammenhang mit Solar 9580 und haben schon in einer Vielzahl von Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn sowie dem Amtsgericht Schwäbisch Hall erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt.
Hintergrund der Verfahren ist der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen von Reiner Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat. Bei diesen Kaufverträgen wurden gleichzeitig Pachtverträge mit Solar 9580 geschlossen. Hierbei war vorgesehen, dass Solar 9580 die Solaranlagen in sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen sollte. Eine Übergabe der Solaranlagen war daher von Anfang an nicht vorgesehen. Vielmehr sollte Solar 9580 die Solaranlagen betreiben und monatliche Pachtzahlungen aus der Stromgewinnung an die Anleger zahlen.
Nachdem Anfang 2015 plötzlich die versprochenen monatlichen Pachtzahlungen ausblieben, haben sich die schlechten Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 auch in der Folgezeit gemehrt. So gab es Berichterstattungen des MDR sowie der Sendung Plusminus auf ARD, die Recherchen des Fernsehteams aufzeigten, nach denen an den in den Pachtverträgen angegebenen Adressen in Sardinien keine Solaranlagen stehen. Für die Anleger steht daher zu befürchten, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein Schneeballsystem war.
Betroffenen Anlegern raten CLLB Rechtsanwälte daher dringend, rechtlichen Beistand aufzusuchen und Ansprüche prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen zu lassen.