Berlin, München 06.02.2024 – Eine ungünstige Schufa-Meldung kann erhebliche Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit einer Person haben. Gegen unzulässige Meldungen kann jedoch vorgegangen und Schadensersatz eingefordert werden. Das OLG Hamburg hat in einem Urteil vom 10. Januar 2024 einem Betroffenen € 4.000,00 als Schadensersatz zugesprochen.
Was war geschehen?
Die Barclays Bank hatte zweimal eine strittige Forderung als Negativeintrag bei der Schufa gemeldet. Dies führte dazu, dass die Hausbank des Betroffenen einen beantragten Kredit verweigerte und zusätzlich dessen Kreditkarte sperrte.
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass der Negativeintrag rechtswidrig war, da die Forderungen nicht hätten gemeldet werden dürfen. Dadurch entstand dem Verbraucher ein immaterieller Schaden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Das Urteil markiert einen wichtigen Schritt für Personen, die mit ungerechtfertigten Schufa-Einträgen konfrontiert sind. Es verdeutlicht auch, dass die Folgen eines negativen Eintrags angemessen durch Schadensersatz ausgeglichen werden können.
Das Gericht stellte fest, dass ein Negativeintrag im Schuldnerverzeichnis bereits an sich einen Schaden für das soziale Ansehen des Betroffenen darstellt. Außerdem genügt es, eine Forderung zu bestreiten, um das berechtigte Interesse des Kreditinstituts an der Meldung zu entkräften.
CLLB-Rechtsanwälte raten:
Personen, die mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werden, sollten diese zunächst bestreiten, um einen möglichen Schufa-Eintrag zu verhindern oder zumindest einen späteren Schadensersatzprozess vorzubereiten.