Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
22.10.2018

STOs als Variante der Unternehmensfinanzierung

Security Token Offering (STO) könnte für Start-Ups und Investoren eine wichtige Rolle spielen

 

München, 22.10.2018. Treten STOs die Nachfolge von ICOs an? Viele Experten glauben daran, dass Security Token Offering (STO) als Finanzierungsmöglichkeit für Start-up-Unternehmen aber auch für Anleger eine wichtige Rolle spielen kann.

 

Die haben die Initial Coin Offerings (ICOs) in der Vergangenheit auch gespielt und besonders Start-Ups aus der Kryptoszene haben sie als Finanzierungsmöglichkeit genutzt und verkauften Tokens oder Coins an ihre Investoren. Wie boerse.ARD.de berichtet, hätten ICO-Emittenten weltweit im Jahr 2017 rund sechs Milliarden US-Dollar eingesammelt und im ersten Halbjahr 2018 noch deutlich mehr. Doch dieser Boom wird nicht ewig anhalten. Denn Anleger investierten dabei in Kryptowährungen, die es noch gar nicht gab, um sie im Erfolgsfall mit Gewinn wieder zu verkaufen.

 

„Das Geschäft mit ICOs ist größtenteils unreguliert gewesen. Der Hype lockte auf der einen Seite natürlich auch schwarze Schafe an und rief ebenso die Börsenaufsicht den Plan“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC, die europäische Börsenaufsicht und die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin haben schon davor gewarnt, dass ICOs hochgradig spekulativ sind und den Investoren hohe Verluste bis hin zum Totalverlust drohen. Inzwischen haben die Börsenaufsichten schon eine Reihe von ICOs verboten.

 

ICOs seien tot, sagte Philipp Sandner, Professor am Blockchain Center der Frankfurt School of Finance & Management, gegenüber boerse.ARD.de. Das liege daran, dass die hohen Erwartungen nicht erfüllt und Versprechen nicht eingehalten werden konnten, was immer mehr Investoren nun nach und nach bewusst werde. Die Zukunft könnte laut Sandner den STOs gehören. Sie müssten im Gegensatz zu ICOs durch Aktien, Anleihen, Schuldscheine oder ähnliches gestützt werden. Die Investoren hätten etwas in der Hand und investieren ihr Geld nicht nur in Hoffnung und die Tokens werden anders als bei ICOs in der Blockchain gespeichert. Auch Anforderungen der Börsenaufsichten könnten so leichter erfüllt werden, glaubt Sander.

 

STOs können für Unternehmensfinanzierungen – nicht nur im Bereich von Kryptowährungen – interessant werden und könnten von den Unternehmen quasi als Anteilsscheine herausgegeben werden. Ob und wann sich STOs in Deutschland durchsetzen werden, ist noch unklar. Sie scheinen aber das Potenzial zu haben, die Nachfolge der ICOs anzutreten. Rechtsanwalt Cocron unterstützt Unternehmen und Investoren beim Thema STO.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/branchenberatung/kryptowaehrungen-blockchain/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de