München, 22.06.2016: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB meldet, hat diese weitere Urteile auf Rückabwicklung von Solarpanelenkaufverträgen gegen Solar 9580 e. K. Reiner Hamberger erstritten.
Das Landgericht Heilbronn teilt hierbei die Auffassung der Kanzlei CLLB, dass geschädigte Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung haben und das von ihnen investiere Kapital nebst Anwalts- und Gerichtskosten zurückfordern können. Demnach besteht für die Anleger von Solar 9580 die Möglichkeit, die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen zurückfordern.
Geschäftsgegenstand von Reiner Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger, die mit Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig einen Pachtvertrag mit Solar 9580 geschlossen haben.
Seit Anfang 2015 mehren sich die Anfragen besorgter Anleger, die auf ihre monatlichen Pachtzinsen warten.
Anfangs wurden die ausbleibenden Pachtzahlungen damit erklärt, dass der Zahlungsverzug auf technische Probleme zurückzuführen sei und die Zahlungen bald wieder aufgenommen werden sollten. Später wurde den Anlegern erzählt, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften zu Zahlungsverzögerungen geführt hätten. Zuletzt forderte Solar 9580 die Anleger sogar auf, Umsatzsteuer zurückzuzahlen. Außerdem werden inzwischen auch Liquiditätsprobleme bei Solar 9580 eingeräumt.
„Dank der weiteren Urteile sehen wir unsere Auffassung bestätigt, dass die Anleger von Solar 9580 Rückabwicklungsansprüche erfolgreich gegen Solar 9580 e. K. Reiner Hamberger geltend machen können. Gerade mit Blick auf die vermeintlichen Liquiditätsprobleme raten wir betroffenen Anlegern daher dringend, ebenfalls rechtlichen Beistand auszusuchen, um zumindest die gezahlten Kaufpreise vor einem Totalverlust zu bewahren,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger aus dem In- und Ausland und machen für ihre Mandanten Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Kauf- und Pachtverträgen gegen Solar 9580, e. K. Reiner Hamberger, geltend.
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23.06.2016