Frankfurt/München, 19. Februar 2013 - Verschiedene Medien berichteten heute, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der Frankfurter Firmengruppe S&K, insbesondere die Vorstände Jonas Köller und Stephan Schäfer wegen des Verdachts des Betruges ermittelt. Danach soll ein umfassendes Schneeballsystem installiert und Schäden in dreistelliger Millionenhöhe verursacht worden sein.
Bei Durchsuchungen am Dienstag sollen sechs Verdächtige verhaftet worden sein. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, dass den Anlegern über Jahre meist gemischte Fonds angeboten worden waren, in denen häufig Immobilien mit enthalten waren. Allerdings habe es schon in den vergangenen Wochen Zweifel an der Werthaltigkeit der einzelnen Bündel gegeben. Zudem hätten Medien über den protzigen Lebensstil und Partys der Firmeneigentümer berichtet.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Anleger in Zusammenhang mit diversen Schneeball- und schneeballähnlichen Systemen vertreten. "Erfahrungsgemäß gehen Schneeballsysteme sehr häufig mit einem extravaganten Lebensstil der Initiatoren einher. Auch eine mangelnde Transparenz durch Bündelung verschiedener Anlagen macht die Täuschung von Anlegern definitiv leichter. Schließlich erfolgen umfangreiche, staatsanwaltschaftliche Maßnahmen und Ermittlungen, wie im vorliegenden Fall, sicher nicht ohne ausreichende Verdachtsmomente" weiß Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei CLLB in München.
Zudem wurden bereits Vermögenswerte von über 100 Millionen Euro gesichert. Wenn es sich tatsächlich um ein Schneeballsystem handelte, stehen betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu. Darüber hinaus und unabhängig davon kommen möglicherweise auch weitere Ansatzpunkte für eine Haftung in Betracht. Anleger sollten deshalb etwaige Schadensersatzansprüche in jedem Fall anwaltlich überprüfen lassen. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Braun können – in Anbetracht der Vielzahl der Geschädigten – darüber hinaus auch vorläufige Maßnahmen, wie etwa die Beantragung eines Arrestes zur Sicherung von Ansprüchen zielführend sein.
Pressekontakt: RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun@cllb.de;
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20.02.2013