~München, 07.08.2014 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB berichtet, steht es nach wie vor in den Sternen, ob und wann die Anleger der POC Beteiligungsgesellschaften ihre versprochenen Ausschüttungen erhalten werden.
Das Geschäftsmodell der POC Beteiligungsgesellschaften sieht vor, sich an kanadischen Objektgesellschaften zu beteiligen, die wiederum im Bereich der Öl- und Gasgewinnung in Canada investieren. Als Ziel gaben die Gesellschaften jeweils vor, Ausschüttungen von insgesamt 280 % (inklusive Kapitalrückführung) an die Anleger zu zahlen, wobei diese Ausschüttungen von Anfang an monatlich vorgenommen werden sollten. Bereits im Januar 2013 gab es erste kritische Stimmen aus der Presse über die POC Fonds. Unter anderem wurde hier in Zweifel gezogen, dass der beabsichtigte Gesellschaftszweck, also die Öl- und Gasgewinnung in Canada, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Darüber hinaus haben diverse Presseartikel möglicherweise bestehende zweifelhafte Verbindungen zwischen der Geschäftsführerin Monika Galbar und Jürgen Hanne thematisiert, der nach Recherchen der Wirtschaftswoche Ende der 1990er Jahre mehrere Fonds mit Immobilien aus Ostdeutschland aufgelegt hatte und im Zusammenhang mit diesen Geschäften im Jahre 2001 wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Gleichzeitig mehrten sich im Laufe des Jahres 2013 für die Anleger der Proven Oil Canada Beteiligungsgesellschaften die schlechten Nachrichten. So teilte die Geschäftsführung der Gesellschaften selbst mit, dass Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien, um zukünftig die Kosten der einzelnen Fonds finanzieren zu können. Aufgrund der Empfehlung der Geschäftsführung wurden sämtliche Beteiligungsgesellschaften in die COGI Ltd. Partnership als Master LP am 21.07.2013 zusammengeführt. Trotz dieses Zusammenschlusses der einzelnen Fondsgesellschaften teilte die POC nach Auskunft von Anlegern im November 2013 mit, dass die Vorabauszahlungen vorläufig nicht mehr gezahlt werden und auch zukünftig geringer ausfallen würden.
Bis zum heutigen Tag berichten Anleger, dass die Auszahlungen ausbleiben. Aus diesem Grund vertritt CLLB Rechtsanwälte bereits Anleger, die rechtliche Schritte sowohl gegen ihre Berater als auch gegen die Initiatoren der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft eingeleitet haben. Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte dürfte sich das Geschäftskonzept der POC von Beginn an als zu optimistisch dargestellt haben. Insbesondere dürfte sich die schwierige wirtschaftliche Lage der POC Beteiligungsgesellschaften daraus ergeben, dass sich der Vertrieb kanadischen Öls an die Weltmärkte mangels Pipeline-Kapazitäten als problematisch erweisen dürfte.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Schadensersatzansprüche können sich hierbei sowohl aus fehlerhafter Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben, so dass Ansprüche nicht nur gegen die Anlageberater, sondern auch gegen die Initiatoren der Beteiligungen geprüft werden sollten.