Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
13.03.2018

P & R Container: Was sollen Anleger nun tun?

München, 12.03.2018 – Bei der P&R Gruppe, nach eigenen Angaben Marktführer für Container-Direktinvestments, scheint es nicht rund zu laufen. Anfang März 2018 wurde bekannt, dass es zu Verzögerungen bei den Zahlungen kommt. Dann wurde der Vertrieb für aktuelle Anlageprodukte eingestellt.

 

Wie u.a. „Stiftung Warentest“ berichtet, sind die Vertriebspartner aufgefordert worden, keine neuen Verträge mehr für die Angebote Nr. 5005 und 6005 abzuschließen. Der Vertrieb solle aus „aktuellem Anlass“ nicht fortgesetzt werden, heißt es in einem Schreiben an die Vertriebspartner gerichteten Schreiben.

 

Schon Anfang März hatte P&R mitgeteilt, dass es bei den Auszahlungen an wenige Anleger zu Verzögerungen kommen wird. Betroffen sei die Auszahlung der Q.IV 2017 Miete sowie die Auszahlung von fälligen Rückkäufen mit Ablaufdatum 27. bis 30. Dezember 2017, wie „Fonds professionell“ online berichtet. Die Zahlungen sollten aber am 15. bzw. 20. März nachgeholt werden.

 

„Die Anleger sollten beobachten, ob das Geld tatsächlich auf ihrem Konto eingeht und bei weiteren Verzögerungen und Beschwichtigungen unbedingt reagieren“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in München und Berlin. Denn noch weitere Zahlen passen nicht in das Bild des Branchenführers, der seit 1975 am Markt ist und über 50.000 Investoren betreut und allein in den letzten 10 Jahren ein Containerverkaufsvolumen von deutlich über 7 Mrd. Euro abgewickelt hat.

 

Denn wie das Handelsblatt berichtet, besteht zwischen 2014 und 2016 eine deutliche Diskrepanz zwischen den Zahlungen an die Anleger und den tatsächlich realisierten Mieteinnahmen durch die Vermietung von Containern an die Endkunden. 2016 soll die Unterdeckung bei rund 173 Millionen Euro gelegen haben.

 

Für Rechtsanwalt Braun sind das Warnzeichen: „Die kalkulierten Mieteinnahmen für die Container können offenbar nicht erreicht werden. Bis jetzt haben die Anleger zwar ihr Geld bekommen, doch nun sieht es nach Schwierigkeiten aus. Anleger sollten sich klar machen, dass Direktinvestments in Container nicht mit einer Festgeldanlage bei einer Bank vergleichbar sind. Auch wenn die Anleger Eigentum an den Containern erwerben, kann unter Umständen der Verlust der investierten Beträge drohen.“

 

Um Verluste möglichst zu vermeiden, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer etwaigen außerordentlichen Kündigung des Vertrags bis zu Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. „In Betracht können beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler kommen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt haben“, erklärt Rechtsanwalt Braun.

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun@cllb.de Web: www.cllb.de