Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
19.04.2022

Online-Casino muss Verlust in Höhe von knapp 13.000 Euro erstatten

Illegales Online-Glücksspiel  - Urteil des Landgerichts Konstanz

 

München, 19.04.2022. Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einer Glücksspielerin ihren Verlust in Höhe von fast 13.000 Euro erstatten. Das hat das Landgericht Konstanz mit Urteil vom 12. April 2022 entschieden (Az.: C 3 O 71/22). Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.

 

Bis zum 1. Juli 2021 herrschte in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. „An dieses Verbot haben sich zahlreiche Betreiber von Online-Casinos nicht gehalten und haben ihre Online-Glücksspiele auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen haben, sind die Spielverträge nichtig und die Spieler können die Erstattung ihres Verluste verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

In dem Fall vor dem LG Konstanz hatte die Klägerin zwischen November 2018 und März 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Dabei verspielte sie insgesamt 12.850 Euro. Diesen Verlust verlangte die nach eigenen Angaben spielsüchtige Klägerin nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück.

 

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Konstanz stellte fest, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Dadurch seien die Verträge über die Teilnahme an den Online-Glücksspielen nichtig und die Beklagte habe die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt. Sie müsse der Klägerin ihre Verluste daher vollständig ersetzen, entschied das LG Konstanz.

 

Dem Rückzahlungsanspruch der Klägerin stehe auch nicht entgegen, dass diese durch ihre Teilnahme am Online-Glücksspiel ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Sie habe glaubhaft dargestellt, keine Kenntnis von dem Verbot des Online-Glücksspiels gehabt zu haben. Außerdem diene die Verbotsnorm des § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels. Diesem Ziel stehe entgegen, wenn die Rückforderung ausgeschlossen und die Anbieter illegaler Glücksspiele das Geld behalten dürften, machte das LG Konstanz deutlich.

 

Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurden die Voraussetzungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. „Diese Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und wer Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten möchte, benötigt dafür nach wie vor eine entsprechende Lizenz“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

 

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