Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
27.01.2023

Online-Casino muss Spieler Verlust zurückzahlen

Veranstalter hat keinen Anspruch auf das Geld – Urteil des Landgerichts Paderborn

München, 26.01.2023. Auf die Rückzahlung seines Verlusts in Höhe von 15.000 Euro aus Online-Glücksspielen hat ein Spieler am Landgericht Paderborn erfolgreich geklagt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 20. Januar 2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss, da sie nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz für ihr Glücksspiel-Angebot verfügte.

Für Glücksspiele im Internet galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot. Das hielt zahlreiche Anbieter von Online-Glücksspielen aber nicht davon ab, ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich zu machen. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Paderborn hatte der Kläger über eine Webseite der beklagten Betreiberin des Online-Casinos über mehrere Jahre an Online-Glücksspielen teilgenommen. Allein zwischen April 2018 und Mai 2020 verlor er dabei 15.000 Euro, die er nun zurückforderte. Dass Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren, habe er nicht gewusst.

Die Klage auf Rückzahlung des Verlusts hatte Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, so das LG Paderborn. Die abgeschlossenen Verträge seien somit nichtig und die Beklaget habe die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt. Daher müsse sie dem Kläger seinen Verlust in Höhe von 15.000 Euro ersetzen, so das Gericht.

Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er durch die Teilnahme an den Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Denn einerseits sei nicht ersichtlich, dass er wusste, dass die Online-Glücksspiele nicht erlaubt waren und andererseits diene das Verbot gerade dem Schutz der Spieler. Diese Schutzwirkung würde nicht erreicht, wenn der Spieler seinen Anspruch verliert und das Geld beim Veranstalter der illegalen Online-Glücksspiele bliebe, führte das Gericht aus. Zudem sei der Anspruch der Klägers auch nicht verjährt.

Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

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