Spieler bekommt 15.000 Euro zurück – Urteil des Landgerichts Bielefeld
München, 22.12.2022. Ein Glücksspieler durfte sich schon einige Tage vor Weihnachten freuen. Er hatte zwar im Online-Casino rund 15.000 Euro verloren, doch nach einen Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 12. Dezember 2022 bekommt er sein Geld vollständig zurück. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.
Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Das schreckte zahlreiche Anbieter von Online-Glücksspielen allerdings nicht ab. Sie machten ihre Online-Casinos trotzdem auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, so dass die Spieler ihren Verlust zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte über eine Webseite der Beklagten zwischen September 2019 und April 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt rund 15.000 Euro verloren. Die Beklagte verfügte zwar über eine Glücksspiellizenz für Malta, jedoch nicht für Deutschland. Der Kläger forderte daher sein verlorenes Geld von ihr zurück.
Das LG Bielefeld entschied zu Gunsten des Klägers. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig. Die Beklagte habe daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten, so das Gericht.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt. Zudem solle das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn der Anbieter der verbotenen Online-Glücksspiele das Geld behalten dürfte. Das würde ihn nur ermutigen, sein illegales Angebot aufrecht zu erhalten, so dass dann auch der Spieler weiter gefährdet sei, führte das LG Bielefeld aus.
Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/
Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de