Klägerin bekommt 15.000 Euro zurück – Urteil des Landgerichts Wuppertal
München, 07.12.2022. Bei Online-Glücksspielen hatte eine Spielerin rund 15.000 Euro verzockt. Nun bekommt sie ihr schon verloren geglaubtes Geld zurück. Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 25. November 2022 entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie keine in Deutschland gültige Lizenz für ihr öffentliches Angebot von Glücksspiele im Internet hat.
Für Online-Glücksspiele galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot. Dieses Verbot hinderte viele Anbieter jedoch nicht, ihre Online-Glücksspiele auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich zu machen. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können die Rückzahlung ihres Verlusts verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.
In dem Fall vor dem LG Wuppertal hatte die Klägerin von ihrem Wohnort in Nordrhein-Westfalen zwischen Juni 2020 und Februar 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Unterm Strich verlor sie dabei rund 15.000 Euro. Ihren Verlust forderte sie nun von der Betreiberin des Online-Casinos zurück.
Die Klage hatte Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, so das LG Wuppertal. Die Spielverträge seien daher nichtig und die Beklagte habe keinen rechtlichen Anspruch auf die getätigten Spieleinsätze. Daher müsse sie der Klägerin ihren Verlust vollständig erstatten, entschied das Gericht.
Weiter führte das Gericht aus, dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags u.a. dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels dienen sollen. Dieses Ziel würde jedoch untergraben, wenn der Anbieter verbotener Online-Glücksspiele das Geld der Spieler behalten dürfte. Den Anbietern würde dadurch nur ein Anreiz gesetzt, ihr illegales Angebot fortzusetzen.
Dem Rückzahlungsanspruch der Klägerin stehe auch nicht entgegen, dass sie an verbotenen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Nach eigenen Angaben habe sie von dem Verbot keine Kenntnis gehabt und die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt, so das LG Wuppertal.
„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/
Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de