Spieler erhält verlorenes Geld zurück – Klage kann in deutscher Sprache erfolgen
München, 14.09.2021. Der Betreiber eines Online-Casinos muss einem Spieler in Deutschland seine Verluste in Höhe vom rund 3.100 Euro erstatten. Das hat das Amtsgericht Osnabrück mit Urteil vom 17. August 2021 entschieden (Az.: 82 C 1049/21). Betreiberin des Online-Casinos ist eine Gesellschaft mit Sitz in Malta. Auch wenn diese die Annahme der Klageschrift verweigert hatte, bewahre sie das nicht vor einer Verurteilung, stellte das Gericht klar.
Online-Glücksspiel war in Deutschland bis Anfang Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das Verbot umfasste auch das Angebot von Glücksspielen im Internet. Das hielt viele Anbieter, die ihren Sitz z.B. in Malta haben, allerdings nicht davon ab, ihr Glücksspiel auch in Deutschland anzubieten und mit deutschsprachigen Webseiten den Spielern den Zugang zum Online-Casino leicht zu ermöglichen. „Deutschsprachige Webseiten für ihre Online-Casinos zu erstellen, um die Spieler anzulocken, ist für die Anbieter in der Regel kein Problem. Wenn es um das Verstehen einer Klageschrift geht, ist es mit den Deutschkenntnissen dann plötzlich vorbei. Da hat das Amtsgericht Osnabrück nicht mitgespielt und den Anbieter trotzdem verurteilt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Auch in dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Betreiberin trotz des Verbots in Deutschland Glückspiel im Internet angeboten und für ihre Online-Casinos deutschsprachige Webseiten unterhalten. Der Kläger hatte mehr als 3000 Euro im Internet verspielt. Da die Betreiberin mit ihrem Angebot gegen das Glücksspielverbot verstoßen hat, klagte er nun auf die Erstattung seiner Verluste.
Die Betreiberin hoffte offenbar, um eine Verurteilung herumzukommen, indem sie die Annahme der Klageschrift verweigerte, die ihr in deutscher Sprache zugestellt wurde und deutsch keine Amtssprache in Malta ist. „Nach europäischem Recht kann die Annahme der Klageschrift verweigert werden, wenn sie in einer Sprache verfasst ist, die der Empfänger nicht versteht oder nicht in der Amtssprache entspricht. Die Beklagte konnte sich hier aber nicht auf mangelnde Sprachkenntnis berufen“, so Rechtsanwalt Cocron.
So stellte das AG Osnabrück klar, dass nicht auf die Sprachkenntnisse einzelner Mitglieder der Geschäftsführung abzustellen ist, sondern auf die Organisation des Unternehmens insgesamt. Da die Beklagte eine deutschsprachige Internet-Plattform für ihr Online-Casino unterhalte, um möglichst viele Spieler in ihrer Landessprache anzusprechen, sei auch davon auszugehen, dass es Mitarbeiter im Unternehmen gibt, die deutsch verstehen, um sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit deutschsprachigen Kunden kümmern zu können. Daher sei eine Übersetzung der Klageschrift nicht notwendig und die Zurückweisung nicht gerechtfertigt, so das Gericht.
Die Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland sind zum 1. Juni 2021 gelockert worden. Die Änderungen wirken sich allerdings nicht rückwirkend aus. „Daher bestehen gute Chancen, verlorenes Geld von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt
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