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München, 10. April 2016 – CLLB Rechtsanwälte hat für einen Anleger der MLR Beteiligungsgesellschaft und der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft ein Urteil gegen die Prospektverantwortlichen und den Treuhänder der MLR Gesellschaften erstritten. Geklagt hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte, der eine Beteiligung an den beiden MLR Gesellschaften gezeichnet hatte. Er machte nun geltend, dass der Emissionsprospekt der MLR und der MLR 2 in mehreren Punkten fehlerhaft sei. Das Landgericht Nürnberg-Fürth schloss sich dieser Rechtsansicht an und verurteilte bereits Ende letzten Jahres die die Prospektverantwortlichen und den Treuhänder der MLR Beteiligungsgesellschaft und der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft zu Schadensersatz.
"Auch in weiteren Verfahren hat das allein zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth in den mündlichen Verhandlungen darauf hingewiesen, an seiner Rechtsansicht festzuhalten und die Verantwortlichen zu verurteilen.", erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger der MLR Beteiligungsgesellschaften vertritt.
„Darüber hinaus hat das Gericht erklärt, dass es auch die Anlageberater in der Haftung sehe, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben. Das Landgericht hat daher für Juni 2016 mehrere Beweisaufnahmen angesetzt, bei denen ermittelt werden soll, wie die jeweiligen Anleger von ihren Anlageberatern vor der Zeichnung beraten wurden.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbH, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de