~München, 19.03.2015. Das Unternehmen Sunrise Energy schloss im Jahr 2007 Kaufverträge mit Anlegern der Debi Select ab. Diese veräußerten ihre Rechte an der Debi Select noch vor Bekanntwerden der finanziellen Schieflage der Debi Select Gruppe an die Sunrise Energy. Der erheblich über dem Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem offensichtlich wurde, dass das Kapital der Debi Select Funds durch riskante Beteiligungen verloren war, stellte die Sunrise Energy teilweise die Ratenzahlungen ein und kündigte an, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.
CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise Energy zur vertragsgemäßen Zahlung. Hiergegen legte die Sunrise Energy Berufung ein.
Das Kammergericht Berlin erteilte den Parteien daraufhin den Hinweis, dass es beabsichtige, die Berufung der Sunrise Energy zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Denn das Landgericht Berlin habe zutreffend festgestellt, dass zwischen den Parteien wirksame Kaufverträge abgeschlossen worden seien. Auch hätten sich der Kläger und die Sunrise Energy verbindlich auf einen Kaufpreis geeinigt.
In der Zwischenzeit hat nun auch das Landgericht Berlin die Sunrise Energy erneut zur Zahlung verurteilt, nachdem CLLB Rechtsanwälte für einen weiteren Mandanten Klage gegen Sunrise Energy eingereicht hatte. Die Gesellschaft hatte es unterlassen, rechtzeitig die Bereitschaft, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen, gegenüber dem Gericht anzuzeigen.
„Es ist erfreulich, dass sich sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin unserer Rechtsansicht angeschlossen haben“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Wir sind daher zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin auch bei den weiteren von uns für unsere Mandanten geführten Verfahren weiterhin bei seiner Linie bleibt und die Sunrise Energy verurteilen wird.“
Rechtsanwalt Luber rät daher betroffenen Vertragspartnern der Sunrise Energy, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Pressekontakt: Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: luber@cllb.de Web: www.cllb.de