~~München, Berlin 21.02.2017 – In der Presse wird darüber berichtet, dass immer mehr private Krankenkassen gerichtlich dazu verpflichtet werden, die Kosten für Augenlaser Behandlungen, sog. LASIK Operationen, zu erstatten. Doch wie sieht es mit der Kostenerstattung dem Einsatz des Femtolasers zur Behandlung des „Grauen Star“ aus?
Die Kanzlei CLLB vertritt eine Vielzahl von Patienten, die sich zur Vermeidung von Brille und Kontaktklinsen einer Augen LASIK Operation, oder einem Austausch der körpereigenen Linsen (refraktiver Linsentausch) unterzogen haben. Die Privaten Krankenkassen übernehmen hier nur in wenigen Fällen freiwillig diese Kosten.
Der Weg zum Anwalt kann sich daher für Patienten lohnen, da die Kosten für eine solche OP schnell mal mehrere Tausend Euro betragen können. In einem im Jahr 2016 vor dem AG Köln beendeten Verfahren wurden dem Patienten im Rahmen eines Vergleichs mit der Versicherung mehr als 60% der Kosten der OP für seine Augen Laser Behandlung erstattet. Der Weg vor Gericht hat sich für den Patienten gelohnt.
Doch wie sieht es bei anderen Operationen bei den Augen aus?
Viele Menschen sind vom sog. „Grauen Star“ betroffen und müssen sich einer sog. Katarakt OP unterziehen. Bei dieser kommt immer öfter der Femtolaser zum Einsatz, der nach einer hier vorliegenden Studie im Vergleich zur konventionellen Kataraktchirurgie eine signifikant geringere Schädigung des Endothels und eine nach Durchführung der Kataraktoperation geringere Hornhautverkrümmung zeigte. Trotz dem Ergebnis dieser Studie weigern sich Private Krankenkassen immer wieder, die Kosten der Femtolaserbehandlungen zu übernehmen.
In einem kürzlich entschiedenen Verfahren vor dem Amtsgericht Köln hat die verklagte Krankenkasse nunmehr nach Anhörung eines medizinischen Sachverständigen die Operationskosten für den Einsatz des Femtolasers bei einer Grauen Star OP in voller Höhe erstattet.
Da die Krankenkasse die Klageforderung in voller Höhe anerkannt hat, musste sie dem Patienten neben den Kosten für die Operation zudem sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.
Schon allein diese aktuelle Entscheidung sollte Patienten Mut machen, bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche gegenüber den Privaten Krankenversicherungen nicht klein beizugeben.
Verfügt der Patient über eine Rechtsschutzversicherung, bestehen zudem gute Chancen, dass diese das gesamte Prozesskostenrisiko für das Verfahren übernimmt..
Die Kanzlei CLLB rät daher aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Thema Augen OPs, Ansprüche in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Erstattungsansprüche zu verzichten.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.
Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastrass 1, 10178 Berlin, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de