CLLB Rechtsanwälte verlangt zu viel gezahlte Gebühren zurück – Unwirksame Klausel zur Preiserhöhung
München, 13.04.2022. Viele Fans von Filmen und Serien wollen auf Streaming-Dienste wie Netflix nicht mehr verzichten. Allerdings geht ein Abonnement eines solchen Anbieters nicht immer ohne rechtliche Auseinandersetzung und vor allen Preiserhöhungen über die Bühne. CLLB Rechtsanwälte hat nun für einen Mandanten Klage gegen Netflix eingereicht und verlangt die Rückerstattung von zu viel gezahlten Abo-Gebühren.
Der Mandant hat im Februar 2015 ein Abonnement bei Netflix zu einem monatlichen Preis von 8,99 Euro abgeschlossen. In dem Vertrag heißt es unter Nutzungsbedingungen u.a., dass Netflix berechtigt ist, „den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“ Nachfolgend werden einige Beispiele aufgezählt, die zu Kostenänderungen führen können.
Das Landgericht Berlin hat bereits mit seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2021 deutlich gemacht, dass diese Klausel unwirksam ist. „Netflix hat die Preise für das Abo unseres Mandanten mehrfach auf zuletzt 12,99 Euro monatlich erhöht. Da die Preiserhöhungen nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin unwirksam sind, fordern wir die zu viel gezahlten Abo-Gebühren für die Jahre 2015 bis 2021 von Netflix zurück“, sagt Rechtsanwalt István Cocron. Insgesamt 165 Euro plus Zinsen.
Diesen Betrag habe Netflix aufgrund der unwirksamen Preiserhöhungen ohne rechtlichen Grund erhalten. Dementsprechend müsse Netflix die überzahlten Gebühren zurückerstatten, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
Hinzu kommt, dass der Vertragsschluss über das Abo über eine Netflix-Webseite mittels der sog. Button-Lösung erfolgt ist. Dabei bestätigt der Kunde durch Betätigen der entsprechenden Schaltfläche den Vertragsschluss. Für einen Vertragsschluss ist eine solche Button-Lösung allerdings nicht ausreichend. Das hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 20.12.2019 entschieden (Az.: 5 U 24/19). „Der gesamte Vertrag zwischen Netflix und unserem Mandanten ist somit unwirksam“, so Rechtsanwalt Cocron.
Zudem hat das Kammergericht Berlin in diesem Urteil auch die Unwirksamkeit der Klausel zur Preisanpassung festgestellt. Das Gericht führte aus, dass diese Klausel nicht klar und verständlich für den Verbraucher sei. Eine Preisanpassungsklausel müsse die Umstände, die zu Preisänderungen führen können, transparent anhand klarer und verständlicher Kriterien darstellen, damit der Kunde die Änderungen abschätzen kann und keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen, so das Gericht.
„Wir sehen daher gute Chancen, zu viel gezahlte Gebühren von Netflix zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.
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Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de